Junge Leute

Unser Überblick für junge Leute: Sind Sie noch über die Eltern versichert?

Sie sind 18 Jahre oder ein bißchen darüber und beginnen, sich Gedanken über ein Leben auf eigenen zwei Beinen zu machen? Bisher war alles ganz einfach, denn Sie waren bei Ihren Eltern ganz automatisch mitversichert. Für die Planung Ihrer eigenen Zukunft sollten Sie sich am besten zunächst einmal einen Überblick über den Stand der entsprechenden Versicherungen verschaffen, um sie dann auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden. Und sollten bestimmte Risiken durch Ihre Eltern bisher noch nicht abgesichert gewesen sein, wissen wir Rat. In unserem speziellen Versicherungspaket für Joungster haben wir alles für Sie zusammengestellt. Privat-Haftpflichtversicherung

Bei der Privat-Haftpflichtversicherung gilt, dass Sie noch über die Eltern versichert sind, solange Sie eine Lehre oder ein Studium absolvieren, bzw. Grundwehr- oder Zivildienst leisten. Sobald Sie berufstätig sind, erlischt der Versicherungsschutz über die Eltern. Aber Vorsicht: Bei älteren Verträgen sind Sie teilweise bereits mit Beendigung der Schulausbildung nicht mehr mitversichert! Sie sollten im eigenen Interesse das Kleingedruckte des jeweiligen Vertrags genau studieren! Für Ihre Situation haben wir ein spezielles, besonders günstiges Sicherungspaket zusammengestellt: Haftpflicht für junge Leute.

Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung gilt die Faustregel: Wer noch bei den Eltern wohnt, ist auch bei Ihnen versichert. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie vorübergehend außerhalb wohnen, etwa beim Grundwehr-/Zivildienst.

Kraftfahrtversicherung

Jetzt zum eigenen Auto: Bei der Kraftfahrtversicherung ist klar, dass Sie ein auf Ihren Namen angemeldetes Fahrzeug auch selbst versichern müssen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, mit der Sie gegen eine Vielzahl von Risiken abgesichert sind. Falls Sie noch mit dem Auto Ihrer Eltern unterwegs sind, schützt Sie eine Fahrerrechtsschutz-Versicherung, sollten Ihre Eltern nicht rechtsschutzversichert sein.

Rechtsschutzversicherung

Zur Rechtsschutzversicherung: Hier sind Sie in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern mitversichert. Also auch während der Schul-, Ausbildungs-, Wehrdienst-, Ersatzdienstzeit, bzw. im Studium. Sobald Sie berufstätig werden, bzw. wenn Sie vor dem 25. Lebensjahr heiraten - und natürlich, sobald Sie ein auf Ihren Namen angemeldetes Fahrzeug nutzen – müssen Sie sich selbst versichern.

Krankenversicherung

Als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zahlen Sie (bzw. Ihre Eltern für Sie) den Ihrer Altersgruppe entsprechenden Beitrag, gleichgültig, ob Sie sich noch in der Ausbildung befinden oder studieren. In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen sind Sie in der Regel während der Schulausbildung/des Studiums bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern versichert. Mit der Aufnahme einer Berufsausbildung, bzw. Berufstätigkeit werden Sie sozialversicherungspflichtig und müssen dementsprechend auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse leisten.
Und sobald Sie monatlich mehr als 3.375 EUR (Stand 2002) verdienen, stehen Ihnen alle Möglichkeiten bei einer privaten Krankenversicherung offen. Wer noch nicht über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann mit einer privaten Zusatzversicherung seinen gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen.

Vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen“ sind Beiträge der Arbeitgeber zu Ihren eigenen Sparvorhaben – vorausgesetzt, Sie sind berufstätig und abhängig beschäftigt. Auf diese Zuschüsse sollten Sie nicht verzichten und gerade nach der neuen Gesetzesregelung lohnt sich ein Blick auf die neuen Möglichkeiten.

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