Unser Überblick für junge Leute: Sind Sie noch über die Eltern versichert?
Sie sind 18 Jahre oder ein bißchen darüber und beginnen, sich Gedanken über ein
Leben auf eigenen zwei Beinen zu machen? Bisher war alles ganz einfach, denn Sie waren
bei Ihren Eltern ganz automatisch mitversichert. Für die Planung Ihrer eigenen Zukunft sollten
Sie sich am besten zunächst einmal einen Überblick über den Stand der entsprechenden
Versicherungen verschaffen, um sie dann auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden. Und
sollten bestimmte Risiken durch Ihre Eltern bisher noch nicht abgesichert gewesen sein,
wissen wir Rat. In unserem speziellen Versicherungspaket für Joungster haben wir alles für
Sie zusammengestellt.
Privat-Haftpflichtversicherung
Bei der Privat-Haftpflichtversicherung
gilt, dass Sie noch über die Eltern versichert sind, solange Sie eine Lehre oder ein Studium
absolvieren, bzw. Grundwehr- oder Zivildienst leisten. Sobald Sie berufstätig sind, erlischt der
Versicherungsschutz über die Eltern. Aber Vorsicht: Bei älteren Verträgen sind Sie
teilweise bereits mit Beendigung der Schulausbildung nicht mehr mitversichert! Sie sollten im eigenen
Interesse das Kleingedruckte des jeweiligen Vertrags genau studieren! Für
Ihre Situation haben wir ein spezielles, besonders günstiges Sicherungspaket zusammengestellt:
Haftpflicht für junge Leute.
Hausratversicherung
Bei der
Hausratversicherung
gilt die Faustregel: Wer noch bei den Eltern wohnt, ist auch bei Ihnen versichert. Das gilt
selbstverständlich auch dann, wenn Sie vorübergehend außerhalb wohnen, etwa beim
Grundwehr-/Zivildienst.
Kraftfahrtversicherung
Jetzt zum eigenen Auto: Bei der
Kraftfahrtversicherung
ist klar, dass Sie ein auf Ihren Namen angemeldetes Fahrzeug auch selbst versichern müssen.
Zusätzlich empfiehlt sich eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, mit der Sie gegen
eine Vielzahl von Risiken abgesichert sind. Falls Sie noch mit dem Auto Ihrer Eltern unterwegs
sind, schützt Sie eine Fahrerrechtsschutz-Versicherung, sollten Ihre Eltern
nicht rechtsschutzversichert sein.
Rechtsschutzversicherung
Zur
Rechtsschutzversicherung:
Hier sind Sie in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern mitversichert.
Also auch während der Schul-, Ausbildungs-, Wehrdienst-, Ersatzdienstzeit, bzw.
im Studium. Sobald Sie berufstätig werden, bzw. wenn Sie vor dem 25. Lebensjahr
heiraten - und natürlich, sobald Sie ein auf Ihren Namen angemeldetes Fahrzeug
nutzen – müssen Sie sich selbst versichern.
Krankenversicherung
Als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zahlen Sie (bzw. Ihre Eltern für
Sie) den Ihrer Altersgruppe entsprechenden Beitrag, gleichgültig, ob Sie sich noch
in der Ausbildung befinden oder studieren. In der Familienversicherung der gesetzlichen
Krankenkassen sind Sie in der Regel während der Schulausbildung/des Studiums bis
zum 25. Lebensjahr über die Eltern versichert. Mit der Aufnahme einer Berufsausbildung,
bzw. Berufstätigkeit werden Sie sozialversicherungspflichtig und müssen
dementsprechend auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse leisten.
Und sobald Sie monatlich mehr als
3.375 EUR (Stand 2002)
verdienen, stehen Ihnen alle
Möglichkeiten bei einer
privaten Krankenversicherung
offen. Wer noch nicht über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann mit einer privaten
Zusatzversicherung seinen gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen.
Vermögenswirksamen Leistungen
„
Vermögenswirksame Leistungen“ sind Beiträge der Arbeitgeber zu Ihren
eigenen Sparvorhaben – vorausgesetzt, Sie sind berufstätig und abhängig
beschäftigt. Auf diese Zuschüsse sollten Sie nicht verzichten und gerade
nach der neuen Gesetzesregelung lohnt sich ein Blick auf die neuen Möglichkeiten.